Anwalt für Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Cannabisgesetz (KCanG) in München

Fachanwalt für Strafrecht Michael D. Pfefferl verteidigt Sie konsequent bei Vorwürfen nach dem BtMG oder KCanG.

Sie oder ein Angehöriger stehen unter Verdacht? Dann brauchen Sie sofortige Hilfe durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.

Jetzt Kontakt aufnehmen:
Telefon: 089 / 931413
E-Mail: m.pfefferl@kanzlei-pfefferl.de

 

Unsere Verteidigung im BtMG- und KCanG-Verfahren

  • Besitz, Anbau oder Handel mit Cannabis oder anderen Drogen
  • Legal Highs, Designerdrogen oder verbotene Substanzen
  • Fahren unter Drogeneinfluss (Führerscheinentzug)
  • Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft

BtMG & KCanG: Strafrechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen BtMG oder KCanG werden hart geahndet. Bereits ein positiver Drogentest bei Verkehrskontrollen kann schwerwiegende Folgen haben.

Was ist nach dem BtMG strafbar?

  • Unerlaubter Besitz, Erwerb oder Anbau (z. B. Cannabis, Kokain, Heroin)
  • Handel, Herstellung oder Einfuhr von Betäubungsmitteln

Entscheidend ist die Menge: Bei „nicht geringer Menge“ droht zwingend eine Haftstrafe.

Was tun im Ernstfall?

  • Schweigen Sie! Keine Aussagen ohne Anwalt.
  • Rufen Sie uns an: 089 / 931413

Anwaltsnotdienst BtMG / KCanG – 24/7 erreichbar

Festnahme oder Durchsuchung? Unser Anwaltsnotruf ist jederzeit erreichbar: 0177 2052031

Warum Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl?

  • Über 25 Jahre Erfahrung im Strafrecht
  • Fachanwalt für BtMG, KCanG und Jugendstrafrecht
  • Verteidigung bundesweit

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E-Mail: m.pfefferl@kanzlei-pfefferl.de

 

Wichtiger Hinweis:

Die veröffentlichten Beiträge und Rundschreiben behandeln Rechtsfragen in abstrakt genereller Form.

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