Was kostet ein Strafverteidiger? – Honorare der Kanzlei Pfefferl
Honorare für die Verteidigung in Strafsachen durch unseren Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidigung üben wir mit hohem Engagement aus!
Honorare für die Verteidigung in Strafsachen durch unseren Fachanwalt für Strafrecht
Wir arbeiten fast ausnahmslos mit Pauschalvereinbarungen. Das gibt Ihnen von Anfang an Kostensicherheit – Sie wissen genau, was auf Sie zukommt. Unser Rechtsanwalt verfügt über mehr als 28 Jahre Erfahrung in Strafsachen und ist Fachanwalt für Strafrecht.
Pauschalhonorar statt Stundenlohn – Ihr Vorteil als Mandant
Unsere Vergütungsvereinbarung ist in zwei Bereiche aufgeteilt: das Ermittlungsverfahren (Ermittlungen der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Zolls bis zur Einstellung oder Anklageerhebung) und die Hauptverhandlung (Vorbereitung und Durchführung der Gerichtsverhandlung).
Bei den zumeist getroffenen Pauschalvereinbarungen liegt eine Mischkalkulation zugrunde. Der Vorteil für unsere Mandanten liegt klar auf der Hand: Sie wissen genau, was zu bezahlen ist. Bei einer Stundenvergütung können weder Mandant noch Anwalt die Kosten verlässlich abschätzen.
Die Höhe des Honorars richtet sich dabei nach Umfang und Schwierigkeit der Strafsache.
In 80 % aller Fälle vereinbart unser Fachanwalt für Strafrecht:
1200 € - 2500 € für das Ermittlungsverfahren und
1200 € - 1500 € für die Hauptverhandlung
Bei umfangreichen Verfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (Schaden über 100.000 €) – also dem Strafverfahren wegen Scheinselbständigkeit – oder in großen Betäubungsmittelverfahren sind die Sätze für das Ermittlungsverfahren (Dauer mindestens 1 Jahr) meist erheblich höher. In diesen Fällen wird auch häufiger eine Stundenvergütung vereinbart.
Rechtsschutzversicherung – häufig mitversichert, selten bekannt
Gerade Unternehmer haben häufig Rechtsschutzversicherungen, die sowohl den sozialrechtlichen als auch den strafrechtlichen Schutz beinhalten – ohne es zu wissen. Wir prüfen für Sie gerne, ob Ihre Versicherung eintrittspflichtig ist. Solche Spezialversicherungen zahlen angemessene Stundensätze für den Verteidiger.
Häufige Fragen zu den Kosten der Strafverteidigung
Was kostet ein Strafverteidiger in München?
In 80 % der Fälle berechnet Fachanwalt Pfefferl zwischen 1.200 € und 2500 € für das Ermittlungsverfahren und zwischen 1.200 € und 1.500 € für die Hauptverhandlung. Die genaue Höhe hängt von Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens ab. Bei großen Wirtschaftsstrafverfahren oder umfangreichen BtMG-Verfahren können die Honorare deutlich höher liegen.
Was kostet die erste Beratung beim Strafanwalt
Die Kosten der Erstberatung sind auf einer separaten Seite dieser Website erläutert. Als Orientierung: Eine anwaltliche Erstberatung in Strafsachen kostet üblicherweise zwischen 190 €, je nach Dauer und Komplexität gerade in Wirtschaftsstrafverfahren kann der Betrag höher liegen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung einen Strafverteidiger?
Das hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab. Viele Versicherungen beinhalten einen Strafrechtsschutz – oft als Ergänzung zum Berufs- oder Unternehmerschutz. Wir prüfen das gerne für Sie. Besonders relevant ist das für Unternehmer, die wegen Scheinselbständigkeit oder ähnlicher Vorwürfe ermittelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger?
Einen Pflichtverteidiger bestellt das Gericht – Sie haben keinen Einfluss auf die Auswahl und der Anwalt wird nach dem gesetzlichen Vergütungssystem (RVG) abgerechnet, was oft niedrige Sätze bedeutet. Einen Wahlverteidiger beauftragen Sie selbst und vereinbaren das Honorar direkt. In fast allen Fällen ist ein selbst gewählter Spezialist die bessere Entscheidung – gerade wenn viel auf dem Spiel steht.
Wann lohnt sich ein Fachanwalt für Strafrecht gegenüber einem allgemeinen Anwalt?
Immer dann, wenn Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Approbationsverlust oder eine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis geht. Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die aktuellen Urteile, die Gepflogenheiten der örtlichen Staatsanwaltschaft und des Gerichts – und weiß, wann eine Einstellung möglich ist. Das Strafprozessrecht ist völlig anders als alle anderen Prozessrechte und erfordert daher Spezialisten. Rechtsanwalt Pfefferl hat in über 28 Jahren mehr als 5.000 Strafverfahren begleitet.