Strafverteidiger München – Fachanwalt für Strafrecht seit 1998
Wir sind eine seit 1998 auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München. In über 28 Jahren haben wir mehr als 5.000 Strafverfahren begleitet – vom ersten Polizeikontakt bis zum abgeschlossenen Rechtsmittelverfahren.
Strafrecht München: Fachanwaltliche Vertretung im gesamten Strafverfahren
Vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Pfefferl aus München mit seinem Fachwissen engagiert zur Seite, das er sich als Fachanwalt für Strafrecht in München angeeignet hat. Als Strafverteidiger in München ist er seit 1998 tätig, kennt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und hat mehr als 5.000 Verfahren begleitet. Nach eingehender Prüfung Ihrer Strafakte entwickelt er zusammen mit dem Mandanten eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie – immer mit dem Blick auf das Wohl des Mandanten.
Es ist von Vorteil, wenn Sie als Beschuldigter bereits mit der ersten Ladung zur Polizei einen Anwalt hinzuziehen. Aber auch wenn bereits ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt, lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Sie können sich darauf verlassen, dass Rechtsanwalt Pfefferl Ihnen eine engagierte Vertretung bietet und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erzielt.
Anwalt Wirtschaftsstrafrecht München – Scheinselbständigkeit & § 266a StGB
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts befasst sich Rechtsanwalt Pfefferl aus München schwerpunktmäßig mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit - konkret dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB. Betroffen sind häufig Auftraggeber, die Selbständige beschäftigen, welche von Zoll oder Rentenversicherung nachträglich als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eingestuft werden.
Rechtsanwalt Pfefferl vertritt Unternehmen, die nach einer Betriebsprüfung oder im Anschluss an Zollermittlungen einen Beitragsbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) über nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge erhalten haben. Diese Vertretung umfasst das Widerspruchsverfahren gegenüber der DRV, die Verfahren vor den Sozialgerichten sowie Statusfeststellungsverfahren. Er ist in diesen Fällen weit über München hinaus tätig – deutschlandweit. Darüber hinaus unterstützt er Unternehmensberatungen diskret bei der Risikobewertung im Bereich Due Diligence und Compliance, wenn eine vertiefte forensische Expertise benötigt wird.
Fachanwalt BtMG-Strafrecht München – Betäubungsmittel & Cannabis (KCanG)
Ein besonderer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Pfefferl sind Verteidigungen im Betäubungsmittelstrafrecht. Diese verlangen ein besonderes Maß an Erfahrung und Kompetenz – sowohl bei der Einschätzung der Beweislage als auch im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die häufigsten Drogendelikte sind das Handeltreiben und der Besitz von Betäubungsmitteln und das Fahren unter Drogeneinfluss. Ob es sich dabei um Cannabis (Marihuana, Haschisch), Amphetamine, Kokain, Ecstasy oder Opiate (Heroin) handelt, spielt dann lediglich bei der Bestimmung der nicht-geringen-Menge und der Strafhöhe eine entscheidende Rolle. Da bei praktisch allen Vorwürfen, im Zusammenhang mit illegalen Drogen die Führerscheinstelle die Entziehung der Fahrerlaubnis prüft, berät er seine Mandanten auch diesbezüglich mit Praxiserfahrung von über 28 Jahren.
Allgemeines Strafrecht München – Körperverletzung, Betrug & Verkehrsdelikte
Herr Pfefferl hat als Anwalt und Fachanwalt in München bereits mehr als 1000 Verteidigungen im Bereich der Körperverletzung (gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung , fahrlässige Körperverletzung) sowie bei Vermögensdelikten wie Betrug - mit besonderer Expertise im BAföG-Betrug- und Diebstahl durchgeführt. Auch im Jugendstrafrecht verfügt er über langjährige Erfahrung in München. Bei der Verteidigung von Verkehrsdelikten wie Unfallflucht, Drogenfahrt, Nötigung im Straßenverkehr, Alkoholfahrt, Straßenverkehrsgefährdung legt er von Beginn an besonderen Wert auf die Frage des Führerscheinentzuges. Denn die Erfahrung zeigt: Die meisten Mandanten belastet der drohende Führerscheinentzug mehr als die eigentlich zu erwartende Strafe.