Anwalt Jugendstrafrecht München – Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende

Ihr Kind hat eine Vorladung der Polizei erhalten – was jetzt?

Wenn ein Brief von der Polizei ins Haus kommt oder die Polizei anruft,  ist die Aufregung groß. Die erste und wichtigste Regel: Ihr Kind muss dieser Vorladung nicht folgen. Als Beschuldigter – egal ob 15 oder 20 Jahre alt – besteht kein Zwang zur Aussage. Wer zur Polizei geht und redet, bevor ein Anwalt die Ermittlungsakte kannte, schadet sich in den meisten Fällen selbst.

Das Jugendstrafrecht ist für genau diese Situation gemacht. Es stellt die Zukunft Ihres Kindes in den Vordergrund – nicht die Bestrafung. Je früher ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto größer sind die Chancen auf Einstellung des Verfahrens oder eine Sanktion ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

Rechtsanwalt Pfefferl ist seit 1998 als Strafverteidiger in München tätig und hat das Jugendstrafrecht als einen seiner besonderen Schwerpunkte. Rufen Sie an – eine erste Einschätzung ist schnell getroffen: 089 93 14 13.

Jugendlicher oder Heranwachsender – welches Recht gilt?

Jugendlicher im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ist, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht das 18. Lebensjahr. Für Jugendliche ist das Jugendstrafrecht immer zwingend anzuwenden.

Heranwachsender ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, aber noch nicht das 21. Ein Heranwachsender wird nach Jugendstrafrecht behandelt, wenn eine sogenannte Reifeverzögerung vorliegt – der Heranwachsende also eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleicht. Der Unterschied: Das JGG gilt nicht automatisch, sondern das Gericht entscheidet in der Hauptverhandlung, ob eine Reifeverzögerung vorliegt.

Gerade bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren ist es die vornehmliche Aufgabe des Verteidigers, die Anwendung des Jugendstrafrechts durchzusetzen. Denn mit einem Eintrag im Führungszeugnis ist so manche Berufskarriere beendet, bevor sie begonnen hat..

Die entscheidenden Vorteile des Jugendstrafrechts

Der entscheidende Vorteil des Jugendstrafrechts ist, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht – nicht die Bestrafung. Eine Stigmatisierung soll vermieden werden. Das hat konkrete Auswirkungen:

Kein Eintrag ins Führungszeugnis bei Jugendstrafe unter zwei Jahren – das schützt Ausbildungsplatz, Studium und Berufsstart.

Kein generalpräventiver Strafrahmen – die hohen Mindeststrafen des Erwachsenenstrafrechts gelten nicht. Bei Delikten wie Bandendiebstahl, Handeltreiben mit nicht geringer Menge Betäubungsmittel, Raub oder räuberischer Erpressung, bei denen Erwachsene fast ausnahmslos hohe Freiheitsstrafen erhalten, eröffnet das JGG ganz andere Möglichkeiten.

Mildere Sanktionen statt Freiheitsstrafe: Das Jugendstrafrecht kennt Arbeitseinsatz, Teilnahme an Kursen oder Beratungsgesprächen, Freizeitarrest (Wochenenden in einer besonderen Einrichtung), Dauerarrest (ein bis vier Wochen) und Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sofern sie zwei Jahre nicht übersteigt. Die maximale Haftzeit beträgt zehn Jahre.

Kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bei nach JGG abgeurteilten Taten – sofern die Jugendstrafe zwei Jahre nicht übersteigt.

Häufige Delikte – womit kommen Jugendliche und ihre Eltern zu uns?

Die Spanne der Fälle im Jugendstrafrecht ist groß. Am häufigsten verteidigen wir Jugendliche und Heranwachsende bei:

Ladendiebstahl und Diebstahl – oft Ersttäter, oft unter Gruppendruck. Hier besteht gute Aussicht auf Einstellung des Verfahrens, wenn schnell gehandelt wird.

Körperverletzung nach Schlägereien – im Freizeitbereich, nach Partys, im Schulumfeld. Das Zusammenspiel von Jugendstrafrecht und Erziehungsmaßnahmen kann eine Verurteilung mit Eintrag ins Führungszeugnis oft verhindern.

Cannabis-Besitz und Drogendelikte – gerade seit der Teillegalisierung durch das KCanG gibt es neue Graubereiche. Was ist erlaubt, was strafbar? Gerade für Minderjährige gelten besondere Regeln. Gleichzeitig prüft die Führerscheinstelle bei jedem Drogenbezug automatisch die Fahreignung – auch bei Jugendlichen.

Bedrohung, Nötigung und Beleidigung – zunehmend auch über soziale Medien und Messenger. Screenshots werden als Beweismittel genutzt, Verfahren eingeleitet.

Sachbeschädigung – Graffiti, mutwillige Beschädigungen. Oft verbunden mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, bei denen die Eltern haften.

Betrug und Unterschlagung – häufig im Zusammenhang mit Online-Käufen, Gaming-Accounts oder Schulden im Freundeskreis.

In all diesen Fällen gilt: Frühzeitiger Anwaltskontakt eröffnet Möglichkeiten, die sich später nicht mehr nutzen lassen.

Welche Strafen gibt es im Jugendstafrecht?

Außerdem kennt das Jugendstrafrecht als Ahndung von Straftaten Arbeitseinsatz, Teilnahme an Kursen oder Beratungsgesprächen, Freizeitarrest, Dauerarrest und Jugendstrafe und den Warnschussarrest.

Freizeitarrest bedeutet, dass der Jugendliche oder Heranwachsende jeweils eine bestimmte Anzahl an Wochenenden in einer speziellen Einrichtung verbringt die einem Gefängnis sehr ähnlich ist.

Dauerarrest bedeutet, dass der Jugendliche oder Heranwachsende für einen Zeitraum von mindesten einer, bis maximal vier Wochen in einer vorgenannten Einrichtung eingesperrt wird.

Jugendstrafe ist vergleichbar mit der Haftstrafe im Erwachsenenstrafrecht. Die Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern sie zwei Jahre nicht übersteigt. Außerdem ist die Haftzeit nach dem Jugendrecht stark begrenzt, nächmlich auf maximal 10 Jahre.

Ein weiterer Vorteil ist, dass verurteilte Straftaten bei den Jugendlichen und Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, dann nicht in ein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen werden, wenn die Jugendstrafe zwei Jahre nicht übersteigt.Beim Erwachsenen werden schon Geldstrafen über 90 Tagessätzen eingetragen.

Zum Vergleich und zur Veranschaulichung: Bei einem Erwachsenen werden Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen bereits in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen, ebenso Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten.

Mit einem Eintrag im Führungszeugnis ist so manche Berufskarriere schon beendet bevor sie losgeht. Gerade deshalb ist es von immenser Wichtigkeit, dass bei einem Heranwachsenden (zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahren alt) Jugendstrafrecht zur Anwendung gebracht wird. Dafür zu sorgen ist in vielen Fällen die vornehmliche Aufgabe des Verteidigers.

Das Jugendstrafrecht privilegiert also jüngere Straftäter und bietet ganz erhebliche Chancen auch für die Verteidigung. Insoweit ist es wichtig sich schon im Ermittlungsverfahren von einem erfahrenen Anwalt verteidigen und beraten zu lassen.

Bei Fragen zum Jugendstrafrecht nehmen SIe unverbindlich Kontakt zu Rechtsanwalt Pfefferl auf. +49 (0)89 931413

Die Jugendgerichtshilfe und was Eltern wissen müssen

Die Jugendgerichtshilfe lädt den Jugendlichen oder Heranwachsenden persönlich vor und führt ein Gespräch. Das klingt harmlos, ist es aber nicht: Die Jugendgerichtshilfe gibt dem Gericht eine Empfehlung ab – auch darüber, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen soll.

Insoweit ist es wichtig, dass der Anwalt den Mandanten auf dieses Gespräch vorbereitet. In meiner Erfahrung passiert dabei häufig ein Fehler: Heranwachsende verschweigen Schwierigkeiten in der Schule – Schulabbrüche oder Sitzenbleiben – weil sie glauben, das sei ungünstig. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade solche Schwierigkeiten gelten im Jugendstrafrecht als Anhaltspunkt für eine Reifeverzögerung – und ermöglichen so die Anwendung des günstigeren JGG.

Häufige Fragen von Eltern im Jugendstrafverfahren

Muss mein Kind der Vorladung der Polizei Folge leisten?

Nein. Als Beschuldigter hat Ihr Kind das Recht zu schweigen und muss zur Polizei nicht erscheinen. Das gilt für Jugendliche genauso wie für Erwachsene. Bitte nehmen Sie unbedingt vor dem Termin Kontakt zu einem Strafverteidiger auf.

Kommt die Tat ins Führungszeugnis meines Kindes?

Nicht zwingend. Das Jugendstrafrecht schützt genau davor: Wird nach JGG abgeurteilt und bleibt die Jugendstrafe unter zwei Jahren, erfolgt kein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Genau das zu erreichen ist häufig das vorrangige Ziel der Verteidigung.

Was passiert beim ersten Vergehen – zum Beispiel Ladendiebstahl?

Bei einem Ersttäter ohne Vorstrafe sind die Chancen auf Einstellung des Verfahrens gut – gerade wenn schnell ein Anwalt eingeschaltet wird. In vielen Fällen gelingt eine Einstellung nach § 45 oder § 47 JGG, bei der kein Urteil ergeht und kein Eintrag erfolgt.

Kann mein Kind seinen Ausbildungsplatz oder Studienplatz verlieren?

Bei einem Eintrag im Führungszeugnis ist das möglich – abhängig vom Beruf und der Schwere der Tat. Im Jugendstrafrecht kann dieser Eintrag in vielen Fällen verhindert werden. Das ist einer der wichtigsten Gründe, frühzeitig einen erfahrenen Verteidiger einzuschalten.

Welcher Anwalt für Jugendstrafrecht in München?

Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 1998 in München tätig. Das Jugendstrafrecht gehört zu seinen besonderen Schwerpunkten. Er verteidigt Jugendliche und Heranwachsende bei allen typischen Delikten – vom Ladendiebstahl über Körperverletzung bis zu Drogenvorwürfen – und bereitet Mandanten gezielt auf das Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe vor. Kanzlei: Luisenstr. 1, 80333 München. Telefon:  +49 (0)89 931413 oder in dringenden Fällen 0177 205 20 31.

 

Der Autor dieses Artikels, Herr Rechtsanwalt Pfefferl, ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig.  Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über viel Erfahrung in der Verteidigung der Fälle der Schwarzarbeit und der Scheinselbständigkeit (Subunternehmer), wobei er Firmen und deren Geschäftsführer sowohl vor dem Sozialgericht als auch dem Strafgericht vertritt. Seine Kanzlei liegt im Zentrum Münchens, gegenüber dem Elisenhof (ÖNPV Haltestelle Hauptbahnhof München)

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