Betäubungsmittel- strafrecht (BtM / BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt vielerlei Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmittel unter Strafe.

Der Erwerb, der Besitz, das Herstellen, das Anbauen, das in Verkehr bringen und beinahe jedweder Umgang mit Betäubungsmitteln und Drogen (BtM) ist durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)unter Strafe gestellt, sofern die behördliche Erlaubnis hierzu fehlt und das Betäubungsmittel in den Anlagen I bis II des BtMG aufgeführt ist. 

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Der Autor dieses Artikels, Herr Rechtsanwalt Pfefferl, ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig.  Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über viel Erfahrung in der Verteidigung der Fälle der Schwarzarbeit und der Scheinselbständigkeit, wobei er Firmen und deren Geschäftsführer sowohl vor dem Sozialgericht als auch dem Strafgericht vertritt. Seine Kanzlei liegt im Zentrum Münchens, gegenüber dem Elisenhof (ÖNPV Haltestelle Hauptbahnhof München)

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